Mitglied in Berufsverbänden
der Osteopathen
Als Mitglied in diesen Verbänden erfülle ich die Voraussetzungen zur anteiligen/ oder vollständigen Erstattung der Behandlung durch Ihre Krankenkasse .
Ebenso steht die Mitgliedschaft für eine abgeschlossene berufsbegleitende 5-jährige Ausbildung zum Osteopathen wie sie für die Anerkennung des Berufes von den Verbänden gefordert wird.